Mitglied werden

Werde ein Mitglied des St. Leger Club und profitiere von zahlreichen Benefits. Komm an unsere Afterwork-Drinks, diverse Social Networking Events oder an die Pferderennen. 

Mitgliedschaften

Einzelmitgliedschaft CHF 1000.-

  • Die Einzelmitgliedschaft steht allen volljährigen natürlichen Personen offen; 
  • Die Einzelmitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an folgenden Veranstaltungen des St. Leger Clubs:
    -> Mitgliederversammlung inkl. Vortrag & Apéro
    -> Einladung zum Oktoberfestrenntag ins VIP Zelt inkl. Begleitung zum Vorzugspreis
    -> Berechtigung zur Teilnahme an allen weiteren Club Events
  • Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuchs an den Vorstand, der abschliessend darüber entscheidet. Der Vorstand kann die Aufnahme eines Einzelmitglieds ohne Angabe von Gründen verweigern. 
  • Die Aufnahme als Einzelmitglied in den St. Leger Club schliesst die Anerkennung der Statuten ein. 
  • Die Einzelmitgliedschaft erlöscht automatisch mit dem Austritt oder dem Ausschluss des Einzelmitglieds aus dem St. Leger Club und in jedem Falle mit dem Tod des Mitglieds. 
  • Der Austritt eines Einzelmitglieds ist unter Einhaltung einer Anzeigefrist von drei Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres St. Leger Club möglich. Er erfolgt durch schriftliche Meldung an den Vorstand. 
  • Der Vorstand kann Einzelmitglieder mit Vorstandsbeschluss ausschliessen. Ein Ausschlussgrund ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Einzelmitglied seinen statutarischen Verpflichtungen nicht nachkommt oder dem Zweck der Gesellschaft zuwiderhandelt. Der Beschluss des Vorstandes ist endgültig. 
  • Die Einzelmitglieder sind zur Entrichtung eines Jahresbeitrages verpflichtet. 
  • Zu weiteren finanziellen Leistungen sind die Einzelmitglieder nicht verpflichtet. Es besteht keine Nachschusspflicht. 

Ehrenmitgliedschaft 

  • Ehrenmitglied St. Leger Club kann werden, wer sich für den St. Leger Club oder 
    den Schweizer Vollblut-Pferderennsport ausserordentlich und nachhaltig verdient gemacht hat.
  • Der Vorstand kann mit einfachem Mehr der Mitgliederversammlung ein Mitglied zur Wahl als Ehrenmitglied vorschlagen.
  • Die Mitgliederversammlung bestimmt in offener Wahl, durch einfaches Mehr das Ehrenmitglied.
  • Die Ehrenmitgliedschaft gilt auf Lebzeiten. 
  • Sie erlischt mit dem Tod, oder bei aktivem Verzicht des Ehrenmitglieds selbst.
  • Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines Einzelmitglieds, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.

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